Bleibt
gesund, viele Grüße und Berg frei
Willibald
Vereinsrecht:
- Es wurde wegen Corona zeitlich befristet
zugelassen (bis 31.12.2021), dass Mitgliederversammlungen
und Vorstandssitzungen von Vereinen und Stiftungen virtuell abgehalten
oder auch zeitlich verschoben
werden können, auch wenn das lt. Satzung nicht vorgesehen ist.
- Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder
einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit
bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
- Das Gesetz ermöglicht zudem Mitgliedern
ohne Teilnahme an der Versammlung ihre Stimmen vor
der Durchführung der
Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.